MIT Wiesbaden
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MIT gegen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn
18.05.2011 - Bund
MIT gegen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn
Koch: Staat darf Tarifparteien nicht bevormunden

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) Wiesbaden weist die Forderung der CDU-Sozialausschüsse nach Festlegung des Mindestlohns der Zeitarbeit als allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn entschieden zurück. "Dieser Vorstoß widerspricht ganz klar der geltenden Beschlusslage der Union, wonach vernünftigerweise nicht auf staatliche Zwangsinstrumente, sondern auf die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie und die Verantwortung der Gewerkschaften und Arbeitgeber gesetzt wird!", erklärt der Stadtverordnete und MIT-Geschäftsführer Karsten Koch und fügt hinzu: "Die Tarifautonomie ist ein Garant für die Stabilität des Standorts Deutschland und gehört unverzichtbar zum Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft." Lohnfindung sei grundsätzlich Aufgabe der Tarifpartner und dürfe nicht verstaatlicht werden.

Die MIT zeigt sich verwundert darüber, dass auch die Gewerkschaften am 1. Mai wieder vehement für eine flächendeckende gesetzliche Regelung gekämpft haben, weil sie damit ihren eigenen Gestaltungsspielraum abschaffen und genau das Gegenteil von dem erreichen würden, was sie eigentlich wollen. Ein genereller Mindestlohn nehme keine Rücksicht auf Branchen oder Orte und gefährde Jobs für gering Qualifizierte. Zudem hätten etliche europäische Länder mit Mindestlohn höhere Armutsquoten als Deutschland.

"Anstatt immer wieder alte Debatten aufzuwärmen, sollten wir alle gemeinsam daran arbeiten, dass die gute wirtschaftliche Entwicklung anhält. Wichtig ist, dass es genug Arbeitsplätze gibt", fasst Koch zusammen, denn: "Wenn man keinen Job findet, ist es vollkommen egal, welchen Stundenlohn man theoretisch dafür bekommen hätte!"
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