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MIT: Keine Offenlegungspflicht für Jahresabschlüsse kleiner Kapitalgesellschaften
06.07.2011 - Bund
MIT: Keine Offenlegungspflicht für Jahresabschlüsse kleiner Kapitalgesellschaften
Dr. Völker: Überflüssige Bürokratie abbauen

Kleine Kapitalgesellschaften sollen schnellstmöglich von der Pflicht zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse befreit werden, fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung MIT Wiesbaden. "In Deutschland sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, bis zum 31.12. des Folgejahres ihre Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Davon betroffen sind auch zahlreiche Kleinbetriebe und persönlich haftende Gesellschafter", sagt der MIT-Kreisvorsitzende Dr. Reinhard Völker.

"So entsteht für die kleinen Betriebe unnötige Bürokratie, ohne dass ein tatsächlicher Nutzen erkennbar ist. Das Argument des Gläubigerschutzes mag für Großunternehmen wie kapitalmarktorientierte Unternehmen sinnvoll sein, nicht jedoch für kleine mittelständische Kapitalgesellschaften", so Dr. Völker weiter.

Der Wirtschaftspolitiker, der auch Stadtverordneter ist, fordert von der Bundesregierung eine Regelung, die zumindest Kleinstunternehmen mit einer Bilanzsumme unter 500.000 EUR von der Pflicht zur Offenlegung befreit.
MIT Bundesticker